Zyklische Hinweismeldung zur Instandhaltung, jeweils zum 1ten jeden Monats (08:01 Uhr)
- Maßnahme gemäß Handlungsanweisung im Kapitel 7 ‚Instandhaltung‘ durchführen
- Hinweismeldung quittieren
Bei den genannten Informationen handelt es sich um Tipps und Hinweise. Rechtliche Verbindlichkeit hat stets die gültige Bedienungsanleitung. Bei weiteren Fragen melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Fachberater oder nehmen Sie Kontakt über das Kontaktformular auf.